Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Das wichtigste vorab:
1. Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft kann NUR ein Anwalt beantragen!
2. Bevor Sie irgendetwas unternehmen oder eine Aussage machen, beantragen Sie VORHER IMMER Akteneinsicht!

Grundsätzlich sollten Sie bei ALLEN Angelegenheiten, bei denen die Staatsanwaltschaft ermittelt IMMER Akteneinsicht beantragen.

Eine weitere Vertretung nach der Online Akteneinsicht findet nur mit einer anschließenden Beauftragung statt. Beantragen Sie jetzt Ihre Online Akteneinsicht.

Wenn irgendwo Fragen auftauchen, scheuen Sie sich bitte nicht mir eine Mail zu schicken: info@rechtsanwalt-brueggemann.de. Oder rufen Sie mich an: Telefon 0 52 31 / 306 303