Sperrfrist verkürzen

Im Falle einer anstehenden MPU sollte die Sperrfrist möglichst früh zur Vorbereitung genutzt werden
Die Sperrfrist sollte möglichst
früh zur Vorbereitung genutzt werden

Die angeordnete Sperre kann von einem Gericht nachträglich verkürzt werden. Die Verkürzung kann frühestens nach einer dreimonatigen Sperrfrist erfolgen. Hierzu müssen Umstände vorliegen, die eine Verkürzung der Sperrfrist rechtfertigen. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit an einem Kurs zur Sperrfristverkürzung teilzunehmen. An dessen Ende erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie eine Verkürzung der Sperrfrist erreichen können. Genaue Informationen, ob für Sie eine solche Maßnahme sinnvoll ist und möglich ist, bekommen Sie vom Verkehrsrechts-Anwalt.

Gerade bei einer MPU ist es von größter Wichtigkeit, vorher die Aktenlage genau zu kennen. Nur mit einer Online Akteneinsicht lassen sich genauere Rückschlüsse auf die weitere Verfahrensweise abstecken. Deshalb sollten Sie bei einer drohenden MPU VORHER eine Online Akteneinsicht beantragen. Diese kann nur über einen Anwalt erfolgen.

Die Akteneinsicht dient Ihnen als Übersicht, was Ihnen genau vorgeworfen wird, informiert über den aktuellen Ermittlungsstand und dient Ihnen als Entscheidung, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich und erfolgsversprechend ist.

Eine Online Akteneinsicht ist keine anwaltliche Vertretung!

Das spart Ihnen viel Geld. Eine Online Akteneinsicht kostet 82,70 € – Erst nach Einsicht Ihrer Akte können Sie entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten möchten.
Jetzt können Sie einfach und bequem, wann immer Sie wollen, Ihre Akteneinsicht ONLINE beantragen. Eine weitere Vertretung nach der Online Akteneinsicht findet nur mit einer anschließenden Beauftragung statt. Das spart Ihnen viel Geld!