Unfallbeteiligter

Fahrzeugschäden beim Verkehrsunfall - Was ist zu beachten?

Wer ist Unfallbeteiligter?

Wer ist Unfallbeteiligter?

Der Begriff des Unfallbeteiligten wird in Abs. 5 definiert. Es kommt nicht darauf an, wer den Unfall tatsächlich verschuldet hat. Unfallbeteiligter ist vielmehr jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Diese Bewertung muss allerdings einer späteren Nachprüfung standhalten. Soweit bereits am Unfallort zweifelsfrei feststeht, dass das Verhalten des Täters nicht zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann, ist dieser kein Unfallbeteiligter.