Schadensregulierung

Die Schadensregulierung

Grundsatz: Keine Haftung ohne Verschulden, d.h., dass ein Ersatzpflichtiger dem Ersatzberechtigten gegenüber auf Schadensersatz nur haftet, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein Rechtsgut (z.B. Eigentum) eines Dritten beeinträchtigt! Der Umfang der Haftung richtet sich danach, in welcher Höhe die Beteiligten den Verkehrsunfall verursacht haben (Verschulden). Liegt zum Beispiel 100% der Schuld beim Gegner, erhalten Sie auch 100% der Schadensersatzansprüche. Wird Ihnen zum Beispiel eine 20%ige Mitschuld zu Lasten gelegt, erhalten Sie einen Abzug von 20% Ihrer Schadensersatzansprüche.

Richtig „kribbelig“ wird es, wenn mehrere Unfallbeteiligte haften. Dann kommt es zu einer Haftungsaufteilung nach Quoten. Das heißt, dass jeder Unfallbeteiligte einen Anspruch auf Ersatz eines prozentualen Anteils des entstandenen Schadens hat.

Spätestens jetzt ist ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens unabdingbar!

Glauben Sie bitte nicht, dass eine Versicherung bezahlt, nur weil ein Geschädigter es wünscht und Schadensersatzansprüche angemeldet hat. Jede Versicherung stellt zuerst eigene Ermittlungen an. Und die können dauern und SIE wohlmöglich in Widersprüche führen.

Die komplette Abwicklung dauert – bei glasklarer Haftung – und ALLEN Schadensunterlagen nach meiner Erfahrung ca. 4 – 6 Wochen. Verzögerungen können sich ergeben, wenn andere Verkehrsunfallbeteiligte den Unfallhergang, wenn auch nur geringfügig, anders darstellen oder ihn nicht rechtzeitig melden. Dann reguliert die KFZ-Versicherung den Verkehrsunfall-Schaden erst, wenn der Unfallhergang durch Zeugenangaben oder Einsicht in die Ermittlungsakte der Polizei objektiv und eindeutig geklärt wurde. Die Schadensregulierung verzögert sich in diesen Fällen erheblich. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kann in solchen Fällen entsprechend reagieren.

Richtig heftig wird es für Sie als Anspruchsteller, wenn das gegnerische Unfallfahrzeug keinen vorgeschriebenen Versicherungsschutz hat (zum Beispiel bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie). Ihr Rechtsanwalt hat auch hier Mittel und Wege, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre berechtigten Forderungen zu erhalten.

Ihr Anwalt hilft Ihnen auch, wenn der Unfallverursacher flüchtig ist oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beschädigt wurde oder Sie Verletzungen davon getragen haben.

Sollten Fragen auftreten, Sie Rat, Infos oder Hilfen benötigen, OHNE gleich einen Anwalt zu beauftragen, nutzen Sie bitte meine telefonische Rechtsberatung unter 0900 5 306 303 (1,99 €/ Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkanrufe weichen dramatisch ab)