Welche Frist gilt es bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu beachten?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Achtung!!!! Die 2-wöchige Frist beginnt bereits mit der Zustellung oder der Niederlegung beim zuständigen Postamt und nicht erst, wenn der Bescheid später bei der Post abgeholt wird!