Warum sollte Einspruch erhoben werden?
Wenn der gemachte Vorwurf nicht zutrifft, versteht es sich von selbst, Einspruch einzulegen.
Trifft der Vorwurf zu, können folgende Gründe für die Einlegung eines Einspruchs sprechen:
Sollte man Punkte angesammelt haben, kann durch die Einlegung eines Einspruchs die Eintragung eventueller neuer Punkte bis zur Tilgung bereits vorhandener Punkte u.U. hinausgezögert werden. So kann das Anwachsen des Punktekontos u.U. verhindert werden.
Wenn das Bußgeldverfahren gegen den Halter eingeleitet wurde, jedoch tatsächlich eine andere Person gefahren ist, kann durch die Einlegung des Einspruchs u.U. zugunsten des tatsächlichen Fahrers die Verjährung eintreten.
Der Einspruch kann sich auch nur gegen ein verhängtes Fahrverbot richten.