Das MPU Gutachten

Im Falle einer anstehenden MPU sollte die Sperrfrist möglichst früh zur Vorbereitung genutzt werden
Wann bekommt man das MPU Gutachten? Was muss man mit dem MPU Gutachten machen?

Das Gutachten bekommen Sie in der Regel 14 Tage nach der Untersuchung per Post in doppelter Ausfertigung zugesandt.

Das Gutachten sollte bei der Führerscheinstelle eingereicht werden, die dann über den weiteren Verlauf entscheidet. Eine Pflicht, das Gutachten bei der Behörde abzugeben, gibt es nicht. Wenn ein Gutachten nicht in der gesetzten Frist abgegeben wird, wird die Behörde den Antrag auf Neuerteilung aber ablehnen bzw. bei Führerscheininhabern die Fahrerlaubnis entziehen. Der Antrag sollte daher bei einer negativen MPU freiwillig zurück gezogen werden, dadurch können die Kosten eines Ablehnungsbescheides vermieden werden.

Gerade bei einer MPU ist es von größter Wichtigkeit, vorher die Aktenlage genau zu kennen. Nur mit einer Online Akteneinsicht lassen sich genauere Rückschlüsse auf die weitere Verfahrensweise abstecken. Deshalb sollten Sie bei einer drohenden MPU VORHER eine Online Akteneinsicht beantragen. Diese kann nur über einen Anwalt erfolgen.

Die Akteneinsicht dient Ihnen als Übersicht, was Ihnen genau vorgeworfen wird, informiert über den aktuellen Ermittlungsstand und dient Ihnen als Entscheidung, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich und erfolgsversprechend ist.

Eine Online Akteneinsicht ist keine anwaltliche Vertretung!

Das spart Ihnen viel Geld. Eine Online Akteneinsicht kostet 82,70 € – Erst nach Einsicht Ihrer Akte können Sie entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten möchten. Mehr Infos…

Jetzt können Sie einfach und bequem, wann immer Sie wollen, Ihre Akteneinsicht ONLINE beantragen. Eine weitere Vertretung nach der Online Akteneinsicht findet nur mit einer anschließenden Beauftragung statt. Das spart Ihnen viel Geld!