Die Teilnahme an einer MPU wird immer dann gefordert, wenn berechtigte Zweifel an der Fahreignung bestehen. Solche Zweifel können entstehen, wenn eine Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille oder mehrere Trunkenheitsfahrten vorgefallen sind. Darüberhinaus können Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen und allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten (z.B. 18 Punkte im Verkehrszentralregister), Straftaten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen Anlass für eine MPU sein.