Führe ich auch schon ein Fahrzeug, wenn ich nur den Motor anlasse?
Soweit es lediglich beim Anlassen des Motors oder Einschalten des Lichts bleibt, liegt nur ein – bei § 316 StGB strafloser – Versuch vor. Auch wenn ein Wegfahren objektiv nicht möglich ist, z.B. weil das Fahrzeug feststeckt, liegt regelmäßig nur ein Versuch vor.