Was habe ich noch zu befürchten?

Was habe ich noch zu befürchten?

Eine Verurteilung nach § 316 StGB wird außerdem mit sieben Punkten in das Verkehrszentralregister eingetragen. Hiervon zu unterscheiden ist die ebenfalls erfolgende Eintragung in das Bundeszentralregister, in das alle strafgerichtlichen Verurteilungen eingetragen werden.