Was ist unter Verkehr im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen?
Im Verkehr muß das Fahrzeug geführt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn das Fahrzeug sich auf einer Verkehrsfläche bewegt, die vom Berechtigten für jedermann zur Benutzung freigegeben ist. Dazu gehören natürlich öffentliche Straßen, aber auch z.B. Parkplätze von Geschäften oder Gaststätten. Das Schild „Parken nur für Gäste“ ändert an dem Vorliegen einer öffentlichen Verkehrsfläche nichts, wenn die Beschränkung des Benutzerkreises nicht auch durch Zäune, Tore oder vergleichbare Zugangshindernisse verdeutlicht wird.