Immaterieller Schaden

Der immaterielle Schaden ist in § 253 BGB umschrieben:

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Das heißt auch nach einem Verkehrsunfall können Sie einen immateriellen Schaden durch die Körperverletzung erlitten haben- Dann haben Sie einen Anspruch auf eine billige Entschädigung.