Restwert

Restwert - Was ist zu beachten?

Restwert - Was ist zu beachten?

Restwert – Was ist zu beachten?

Ein Unfallgeschädigter kann bei seiner Schadensabrechnung gegenüber der gegnerischen Partei – hier in der Regel die Haftpflichtversicherung – grundsätzlich den durch den Verkauf seines Fahrzeugs erzielten Betrag (Restwert) zugrunde legen. Macht die Versicherung des Schädigers allerdings geltend, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei dieser. Zum Fall: Nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden beauftragte die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens.