Eindeutige Verkehrsunfälle sind selten…
…. denn gegnerische KFZ-Versicherungen bestreiten sehr häufig – auch bei eindeutig und klarer Schuldfrage – die Höhe der Ihnen entstandenen Schäden!
Lassen Sie sich deshalb NIEMALS UND VON NIEMANDEN von der sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens abhalten. Oft wiegen Sie rhetorisch bestens geschulte Schadenssachbearbeiter der KFZ-Versicherungen in Sicherheit – (Nur zum Vorteil der Versicherungen, die dadurch jährlich mehrere Millionen Euro sparen!)
Lassen Sie es hierzu KEINESFALLS kommen. Beauftragen Sie SOFORT einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Nur so kann das Regulierungsgeschehen von Anfang an für SIE günstig und effektiv gestaltet und Fehler vermieden werden.
Lassen Sie sich nicht blenden!
Regeln Sie niemals den Schaden über die Webseite des gegnerischen KFZ-Versicherers!
Lassen Sie sich nicht von Anrufen der gegnerischen KFZ-Versicherung überrumpeln! Sie sollten diese von Anfang an ablehnen und auf den Anwalt Ihres Vertrauens verweisen.
Lassen Sie sich NICHT auf versicherungsnahe KFZ-Werkstätten oder versicherungsnahe KFZ-Sachverständige ein.
Lassen Sie sich NICHT von der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens abhalten!