Sofort zum Anwalt

SOFORT zum Anwalt

Nach dem Verkehrsunfall sollten Sie SOFORT einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Nur dieser hat die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen, um Ihr Recht und alle Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Nehmen Sie den „Kampf“ mit den rechtlich geschulten Sachbearbeitern der KFZ-Versicherung AUF KEINEN FALL allein und OHNE Anwalt auf!


Denn:
Nur der  Rechtsanwalt

…ist unabhängig und AUSSCHLIEßLICH Ihren Interessen verpflichtet!

…vertritt Sie bei Auseinandersetzungen mit Polizei, Staatsanwaltschaft  und Versicherungen!

…vertritt Sie auch vor Gericht! (Autohäuser, Werkstätten, Mietwagenunternehmen oder Sachverständigenbüros dürfen das nicht)

…ermittelt den gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherer und prüft für Sie, ob aufgrund des Verkehrsunfallherganges und der Haftungslage Schadensersatzansprüche mit ERFOLG durchsetzbar sind!

verteidigt Sie gegebenenfalls auch in einem mit dem Unfall zusammenhängenden Bußgeld- oder Strafverfahren!