Fahren ohne Fahrerlaubnis

§ 21 Strassenverkehrsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Norm des § 21 StVG finden Sie hier   ….Bitte klicken

Achtung: Was Sie IMMER im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Vorwurf beachten sollten!!!!  Unbedingt lesen !!! Hier klicken…

Insgesamt kann man sich bei § 21 StVG nach vier verschiedenen Alternativen strafbar machen, welche nachfolgend kurz skizziert werden. Bei weitergehenden Frage wenden Sie sich bitte an Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Detmold.

1.  Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur und ausschließlich mit einem Kraftfahrzeug also PKW, LKW, Motorrad oder Moped möglich.

Weiterhin muss der Fahrer das Kraftfahrzeug als Kraftfahrer geführt haben.

Das Kraftfahrzeug muss hierfür per Motorkraft in Bewegung gesetzt werden. Diese Voraussetzung ist beispielsweise beim bloßen Anschieben des Fahrzeugs ohne Motorkraft (Vorsicht, anders beim Anschieben, um den Motor anzulassen), dem Anlassen des Motors, dem Lösen der Handbremse oder dem Einschalten des Lichts nicht gegeben.

Außerdem muss zum Vorliegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis der Fahrer ohne Fahrerlaubnis oder ohne erforderliche Fahrerlaubnis gewesen sein.

2. Führen eines Kfz entgegen eines Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 StGB oder § 25 StVG

Den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklicht auch derjenige Fahrer, der ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ein rechtskräftiges Fahrverbot gegen ihn verhängt wurde.

Das Fahrverbot nach § 44 StGB kann auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen beschränkt sein.

Ein Fahrverbot nach § 25 StVG (bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten des Kraftfahrzeugführers) erstreckt sich auch auf nicht fahrerlaubnispflichtige Kfz, diese können allerdings vom Fahrverbot ausgenommen werden.

3. Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den Halter

Daneben macht sich auch der Halter eines Kraftfahrzeugs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig anordnet oder zulässt, dass ein Kraftfahrzeugführer das Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein oder gegen den ein Fahrverbot nach § 44 StGB oder nach § 25 StVG verhängt ist. Danach muss sich der Halter eines Kraftfahrzeugs vorab den Führerschein zeigen lassen. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Autovermieter.

4. Fahren oder Fahren lassen trotz amtlicher Verwahrung des Führerscheins nach § 94 StPO

Für diese Tatbestandsvariante muss die Fahrerlaubnis in Verwahrung genommen sein. Dies ist regelmäßig gegeben, wenn der Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.