Brandenburgisches OLG 14.12.2010, 2 U 25/09
Kein Schmerzensgeld nach Sturz im Fußballstadion
Das Brandenburgische OLG hat eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage gegen die Stadt Cottbus wegen einer im Stadion der Freundschaft in Cottbus erlittenen Verletzung abgewiesen. Geklagt hatte die Besucherin eines Spiels der Fußball-Bundesliga, die auf einer unebenen Stadiontreppe gestürzt war und sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen hatte.