Haftungsanteile Doppelversicherung

Haftungsanteile Doppelversicherung

Haftungsanteile bei Doppelversicherung

Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.

BGH Urteil 27.10.2010, IV ZR 279/08