Schmerzensgeld Verkehrssicherungspflicht II

Schmerzensgeld Verkehrssicherungspflicht II

OLG Karlsruhe 8.12.2010, 7 U 13/10

Überwiegendes Mitverschulden: Stadt haftet nicht für nächtlichen Absturz eines Fußgängers in ehemaligem Steinbruch

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Stadt Ettlingen als Eigentümerin eines Waldstücks mit einem stillgelegten Steinbruch nicht dafür haftet, dass ein Fußgänger nachts wegen fehlender Einzäunung in den Steinbruch stürzte. Das Mitverschulden des Fußgängers, der sich bewusst in eine Situation begeben hatte, in der ihm eine Eigengefährdung drohte, wog so schwer, dass ein mögliches Verschulden der Stadt vollständig zurücktreten musste.