Verkehrsunfall? Ihre Ansprüche….

Als Geschädigter sollten Sie AUF JEDEN FALL einen Anwalt einschalten

Als Geschädigter sollten Sie
AUF JEDEN FALL einen Anwalt einschalten!

Sie hatten einen Verkehrsunfall?  Dann sollten Sie aufmerksam weiter lesen.

Sicherlich ist ein Verkehrsunfall schon schlimm genug. Fast alle Geschädigten begehen jedoch danach  fatale Fehler, weil sie nicht wissen, wie sie sich bei bzw. nach einem Verkehrsunfall RICHTIG verhalten müssen!!!!

Auch fehlen verständlicherweise Erfahrungen  im Umgang mit der Polizei, Versicherung oder Werkstatt. Ich möchte Sie dabei unterstützen, damit Sie nach  einem Verkehrsunfall die RICHTIGEN Entscheidungen treffen!

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt kann ich sagen, dass bei Verkehrsunfällen um IHR Recht und vor allem um IHRE Schadensersatzansprüche regelmäßig gekämpft werden muss. Leider….

In meiner alltäglichen Arbeit als Fachanwalt für Verkehrsrecht erlebe ich es immer häufiger, dass Mandanten sogenannte Reparaturkostenübernahmeerklärungen vorgelegen. Immer öfter bieten Abschleppunternehmen, Mietwagenunternehmen, Reparaturwerkstätten und auch KFZ-Sachverständige – oft in Kooperation mit den gegnerischen KFZ-Versicherungen – den sogenannten „Service“ an,  sich quasi um alle ihre Ansprüche zu kümmern. Es wird ihnen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ angeboten, frei nach dem Motto: Schadensabwicklung und Reparatur: Alles aus einer Hand! Dies hört sich im ersten Augenblick für den Geschädigten, also Sie, gut an. Warum  benötige ich dann noch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?  Diese Frage stellen sich vielleicht auch jetzt Sie?

Die Antwort liegt auf der Hand:

Durch das sogenannte Schadensmanagement, welches beinhaltet, dass Werkstätten, Mietwagenunternehmen, Abschleppunternehmen oft in Kooperation mit der gegnerischen Versicherung arbeiten, soll einzig und allein Geld gespart werden und zwar Ihr Geld durch Kürzung Ihrer Ansprüche! Glauben Sie wirklich, dass die gegnerische Versicherung Sie über alle Ihre Ansprüche aufklärt? Nein, das kann und will sie auch gar nicht.

Die KFZ-Versicherung des Unfallgegners ist NIEMALS  Ihr Partner , sie ist in Wirklichkeit Ihr Gegner. Behalten Sie dies immer im Auge!

Deshalb sollten Sie NIEMALS, wirklich NIEMALS  sich die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – außer von dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens – aus der Hand nehmen lassen!
Bestehen Sie darauf, dass ALLES über Ihren Anwalt läuft.
Ich weiss, dass hört sich im ersten Augenblick gefährlich an. Entspannen Sie sich! So tragisch Ihr Unfall auch sein mag, um Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen, benötigen Sie oft einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich kümmere mich um alles und sorge dafür, das Sie möglichst schnell und alle Ansprüche!! von der gegnerischen Versicherung erhalten.

Als Geschädigter sollten Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht  einschalten.

Denn:

1. Steht Ihnen anwaltlicher Beistand zu, und

2. Muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen und nicht Sie.

Hier nun die wichtigsten Tipps für Sie nach einem Verkehrsunfall:

1. Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall korrekt? Weiter…

2. Soll ich danach sofort zum Rechtsanwalt? Weiter….

3. Gilt das auch für eindeutige Verkehrsunfälle? Weiter…

4. Wie funktioniert die Schadensregulierung? Weiter…

5. Die Schadenspositionen, Ihre Ansprüche im Überblick. Weiter….

Um Ihnen lästige Wege und Zeit zu ersparen,  können Sie bequem von zu Hause aus die Online-Unfallabwicklung nutzen ….

Ich freue mich auf Sie.

Mail: info@rechtsanwalt-brueggemann.de
Andre Brüggemann- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in Detmold und Horn-Bad Meinberg.